Wohngeldantrag Dresden

Wohngeld dient dazu ein angemessenes Wohnen für eine Familie zu sichern. Das Wohngeld wird nur für selbst genutzten Wohnraum vom Staat gezahlt. Dies kann sowohl als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) für Mieter einer Wohnung oder zum Ausgleich der Lasten für Wohnungs- und Hauseigentümer (Lastenzuschuss) in Dresden gewährt werden.

Ohne Antrag kein Wohngeld

Wohngeld in Dresden erhalten Sie nur mit einem schriftlichen Antrag. Der Antrag ist bei der für Dresden zuständigen Wohngeldbehörde zu stellen. Die notwenigen Formulare werden zum Download bereitgestellt. Sollten Sie Fragen zum Wohngeldantrag haben, wenden Sie ich bitte an Ihre Wohngeldstelle. Sie wird Ihnen mit Rat und Tat beim Ausfüllen des Wohngeldantrags zur Seite stehen. Alle Kontaktdaten Ihrer Wohngeldstelle in Dresden sowie die Formulare für den Antrag auf Mietzuschuss finden Sie hier:

Mietzuschuss in Dresden beantragen

Wohngeld nur im Ausnahmefall rückwirkend möglich

Für die Auszahlung ist das Datum der Antragstellung entscheidend. Wohngeld wird in aller Regel nur vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle eingegangen ist. Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag auf Lasten- oder Mietzuschuss, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn Sie andere Sozialleistungen wie Hartz 4 beantragt haben, die Ihnen aber nicht bewilligt wurden. In dieser speziellen Situation können Sie auch über den aktuellen Monat hinaus rückwirkend Wohngeld beanspruchen. Sie müssen sich dabei auf § 28 SGB X berufen. Die nachträgliche Antragsstellung ist auf diesem Wege bis zu 12 Monaten möglich.

Mietzuschuss ist zeitlich befristet

Grundsätzlich wird das Wohngeld zunächst für 12 Monate bewilligt. Wenn über das Jahr hinaus Unterstützung notwendig ist, muss erneut ein Antrag gestellt werden. Dieser sollte spätestens im letzten Monat des bereits bewilligten Zeitraums bei der Wohngeldstelle eingereicht werden. Die Kriterien für den wiederholten Antrag sind unverändert. Eine maximale Anzahl möglicher Wiederholungen gibt es nicht. Entscheidend ist allein, ob zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Kriterien erfüllt werden.

Höhe der monatlichen Unterstützung

Drei Kriterien sind für die Höhe des gezahlten Wohngelds relevant:

  • die Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Höhe des Familieneinkommens
  • und die Höhe der Miete bzw. der Belastung für das Wohneigentum.

Alle Angaben, die Einfluss auf die Höhe Ihres Mietzuschuss haben, sind bei Antragsstellung zu belegen. Sollten Sie sich hinsichtlich einzelner Kriterien in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, wenden Sie sich vor Abgabe des Antrags auf Wohngeld an die zuständige Wohnungsstelle. So können Sie bereits im Vorfeld Ihre individuellen Rahmenbedingungen besprechen und unnötigen Aufwand vermeiden.

Benötigen Sie beim Ausfüllen des Antrags grundsätzliche Hilfe, haben wir Ihnen Tipps und Tricks zusammengestellt, die Ihnen das Ausfüllen erleichtern werden. Wichtige Begriffe erklärt unser Mietzuschuss-ABC.

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