Um Wohngeld in Bremen zu erhalten, müssen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle einen schriftlichen Antrag stellen. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig von der Höhe der Miete und der Mietstufe am Wohnort, der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie von dem verfügbaren Haushaltseinkommen.
Wohngeldrechner kostenlos nutzen
Sollten Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen monatlichen Mietzuschuss. Die genaue Höhe des Mietzuschusses wird durch die Wohngeldstelle am Wohnort berechnet und festgelegt. Vorab können Sie hier sofort berechnen, wie viel Wohngeld Ihnen voraussichtlich ausgezahlt wird. Kostenlos und mit wenigen Klicks berechnet der Wohngeldrechner Ihren Mietzuschuss in Bremen:
Eigentümer bekommen Lastenzuschuss
Nicht nur Mieter können in den Genuss der staatlichen Leistungen kommen. Auch Besitzer einer Wohnung oder Hauseigentümer können in Bremen einen Antrag auf Wohngeld stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird in diesen Fällen ein Lastenzuschuss des Staates gewährt. Tipp: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Wohngeldstelle auf, um im Einzelfall zu klären, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss haben.
Kein Anspruch auf Wohngeld
Kein Anspruch auf Wohnungsgeld besteht, wenn Sie Sozialleistungen beziehen, die bereits die Kosten für eine angemessene Unterkunft berücksichtigen. Hierunter fallen beispielsweise Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können keine Ansprüche auf einen Mietzuschuss oder Lastenzuschuss geltend gemacht werden.
Wohngeldstellen in Bremen
In Bremen sind die Wohngeldbehörden für die Bearbeitung der Anträge auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss zuständig. Wohngeldbehörde ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Die zuständigen Ansprechpartner für Ihren Wohnort finden Sie hier auf einen Blick.